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Fahrradverleih in der Radstation Freiburg

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Wir freuen uns

auf Euch !

Jedes Rad hat ein Fahrradschloß

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrradverleih


1. Vertragspartner / Entgelt

Vertragspartner des Vermieters können nur Personen ab dem 16. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses werden.

Mietpreis

- Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe des Fahrrades vom Mieter eine Barkaution zu verlangen.

Sämtliche Zahlungen sind sofort mit Abschluß des Vertrages fällig.


2. Rücktritt

Bei Vorbestellung besteht ein Rücktrittsrecht ausschließlich bei schriftlicher Rücksprache mit dem Fahrradverleih. Bei Wahrnehmung des Rücktrittsrechts ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter eine Aufwandsentschädigung zu erstatten. Unseren Aufwand berechnen wir Ihnen wie folgt:

Rücktritt bis 7 Tage vor dem Mietzeitraum: 10% des Gesamtbetrags; mindestens 10,- €/Rad.

Rücktritt bis 3 Tage vor dem Mietzeitraum: 50% des Gesamtbetrags

Rücktritt bis 24 Std. vor Mietzeitraum: 70 % des Gesamtbetrags

Bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtbetrags


3. Haftung

- Der Mieter benutzt die Mietsache ausschließlich auf eigenes Risiko.

- Die Mietstation haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

- Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu vertreten haben (Stau, Straßensperrung, Unfall).

- Wir übernehmen keine Haftung für die aus einer Panne resultierende Folgeschäden (z.B. Zug verpasst), da

mögliche kleine Pannen (z.B. Platten) als üblich zu betrachten sind.


4. Pflichten des Mieters

- Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang der Mietgegenstände in

einwandfreiem und unbeschädigten Zustand.

- Der Mieter erklärt, dass er den Gebrauch der überlassenen Gegenstände beherrscht.

- Der/die Fahrradfahrer steht nicht unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen.

- Das Fahrrad ist in demselben Zustand wieder zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.

Um Schäden zu vermeiden, hat der Mieter alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

- Die Benutzung abseits befestigter Wege zu sportlichen Wettbewerben und die Weitervermietung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Mietstation untersagt.

- Der Mietgegenstand ist sorgsam zu behandeln und gegen Diebstahl zu sichern. Solange der Mietgegenstand nicht genutzt wird, ist er an einem sicheren Ort durch ein Schloß und an festen Gegenständen (Zäune, Masten, etc.) zu sichern.

Nach 22:00 Uhr ist der Mietgegenstand in einem verschlossenen Raum abzustellen.

- Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluß des Mietvertrages über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, welche die Fahrt mit dem Mietgegenstand mit sich bringt.

- Der Vermieter weißt darauf hin, dass Mountainbikes nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind.


5. Rückgabe der Mietgegenstände

- Der Mieter hat den Mietgegenstand spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am Ausgabeort zurückzugeben.

- Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.

- Bei Rückgabe des Fahrrades ist der Mietvertrag vorzulegen.

- Die Fahrräder sind im sauberen Zustand zurückzugeben; gegen eine Unkostenpauschale von Euro 15,00 pro Fahrrad wird die Fahrradreinigung von uns übernommen.

-Die Mietzeit darf nur mit vorheriger Zustimmung der Mietstation überzogen werden. Bei nicht angekündigter Verlängerung wird zusätzlich zum regulären Mietpreis ein Zuschlag von 10,- Euro pro Tag berechnet; ggf ein darüber hinaus gehender Schaden ist zu ersetzen.

- Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Rades auftretende Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

- Die Mietgegenstände und ggf. dazugehöriges Zubehör sind an den Ausgabeort zurückzubringen.

Bei Hinterlegung der Mietgegenstände an einem anderen Ort werden die anfallenden Kosten für die Inanspruchnahme eines Transportunternehmens direkt dem Mieter in Rechnung gestellt.

24 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabetermin wird polizeiliche Anzeige erstattet.


6. Reparatur

- Ein defekter Mietgegenstand ist immer zum Ausgabeort zurückzubringen. Ein in Anspruch genommener Pick-up-Service ist kostenpflichtig.

- Wird eine Reparatur notwendig, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter entstanden ist,

oder auf dessen Verschulden beruht, muss dieser hierfür die Kosten übernehmen.

- Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels vom Schloß, wird dieser mit ab 20,- € in Rechnung gestellt.


7. Unfall/Diebstahl

- Der Mieter verpflichtet sich bei Diebstahl und Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmer sofort polizeiliche Anzeige zu erstatten und die Mietstation zu informieren. Das Polizeiprotokoll und ein detaillierter schriftlicher Schadensbericht (schriftlicher Bericht unter Vorlage einer Skizze, Namen und Anschrift der beteiligten Personen, Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge) ist der Mietstation unverzüglich auszuhändigen.

- Der Mieter haftet der Mietstation bei Diebstahl, sowie Beschädigungen der ihm überlassenen Gegenstände für den Laden-Neupreis zzgl. etwaiger Montage- und Verwaltungskosten.

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigungskosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten


8. Allgemeines

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in der EDV der Mietstation für Zwecke des Verleihs gespeichert werden. Die Daten des Mieters werden nicht an Dritte weitergeleitet.

Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.

Der Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.


Stand August 2018




 

AGBs

Impressum: Fernando Schüber - Wentzingerstraße 15 - 79106 Freiburg - Tel: +49 (0)176 54329898 - info@freiburgbikes.de  

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